Zitate (aber nicht mit unserem Urheberrecht)

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Hier hätte eigentlich ein Blogartikel entstehen sollen, der euch schöne Zitate präsentiert. Ich schreibe mir seit Jahren immer wieder Zitate auf, die mir gut gefallen. Leider verbietet unser Rechtssystem die Veröffentlichung einer Zitatesammlung (natürlich nicht ausnahmslos).

Unser Rechtssystem ist sogar so krank, dass ich jetzt erstmal eine Erklärung abgeben muss: Der folgende Text spiegelt ausschließlich meine eigene Meinung wider und stellt keine Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist und wäre somit auch nicht dafür qualifiziert. Das bedeutet insbesondere, dass der Artikel falsche Informationen enthalten kann. Ich freue mich, wenn jemand, des es besser weiß als ich, mich in den Kommentaren korrigiert.

Bei Wikipedia gibt es natürlich einen Artikel zum Thema Zitate, aus dem ich UrhG § 51 Zitate zitiere:

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Ich darf also zitieren, wenn ich einen Blogartikel schreibe und mit einem Zitat z.B. meine Argumentation belegen kann. Eine Sammlung meiner Lieblingszitate darf ich allerdings nicht veröffentlichen. Nichtmal wenn ich die Quellen angebe. Ob das wohl jemanden Schaden würde? Ich hätte zum Beispiel gerne aus einem Buch von Michael Chrichton zitiert. Vielleicht hätte sich jemand danach sogar das Buch gekauft. Ok, Chrichton hätte das nichts gebracht, da er 2008 verstorben ist, aber seinen Erben, respektive Nachlassverwaltern. Wäre er schon 70 Jahre tot, dürfte ich ihn eventuell zitieren. Natürlich kann das Urheberrecht angepasst werden, wenn einem lukratives Werk die Gemeinfreiheit droht. Zum Beispiel wie bei Micky Mouse. Gemeinfrei nennt man Werke, die keinem Urheberrecht (mehr) unterliegen, auf englisch: public domain. Natürlich kann man die Urheber auch fragen, ob man Zitate entsprechend nutzen darf. Dafür muss man dann allerdings auch die Zeit haben. Zum Glück haben dies die Betreiber der Zitate Datenbank und anderen Sammlungen.

Mittlerweile gibt es die Alternative Creative Commons, bei der Urheber selbst entscheiden können, wie frei ihr Werk sein soll. Für alles was bereits existiert, ist dies natürlich kein Trost.

Es gibt aber auch Erben, die die Idee, dass Werke ihrer Vorfahren veröffentlicht werden, nicht gut finden. So wurde zum Beispiel eine Erich Kästner-Schule abgemahnt, weil sie Bilder, Zitate und Gedichte von… Erich Kästner auf ihrer Webseite veröffentlicht haben.

Heutzutage lässt sich mit Abmahnungen viel Geld verdienen (2009 über 290 Mio €, wenn man der Quelle glauben darf). Den Abmahnern möchte ich hier keine Vorwürfe machen, über diese Menschen möge sich jeder selbst ein Urteil fällen. Schlimm ist, dass wir ein System aufgebaut haben, in dem so etwas möglich ist. Und so möchte ich zum Abschluss doch mit einem Zitat enden:

In Anlehnung an Scott Adams: Lasst uns Kant exhumieren, mit Draht umwickeln und seinen Grabstein durch einen riesigen Magneten ersetzen. Bei der Geschwindigkeit, mit der er angesichts dieser völligen Abkehr von Verstand und Vernunft im Grabe rotieren müsste, sollten wir mindestens 3 AKWs abschalten können.

Sarcan (Quelle)

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